Liebe lexoffice Nutzer, ab sofort können Sie in Schlussrechnungen nun auch Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen MwSt Sätzen zusammenführen.
Beispiel:
--> Schlussrechnung kann nun vollständig z.B. am 10.7. erstellt werden, und die Abschlagsrechnungen können trotz unterschiedlicher Steuersätze in Abzug gebracht werden
Vielen Dank für Ihre Geduld. Ihr lexoffice Team
Liebe lexoffice Nutzer,
ab sofort können Sie nachschüssige Rechnungen auch wieder für Leistungszeiträume vor dem 01. Juli erstellen (Beispiel Rechnungsdatum 06. Juli, Leistungszeitraum 01.06.-30.06.).
Wir arbeiten noch daran, dass Sie eine Schlussrechnung erstellen können, wenn Abschlags- und Schlussrechnung unterschiedliche Steuersätze haben. Bis wir die Funktion für Sie in lexoffice angepasst haben, schreiben Sie bitte zunächst eine weitere Abschlagsrechnung über den noch ausstehenden Rechnungsbetrag. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald diese Funktion für Sie in lexoffice bereitsteht!
Vielen Dank, Ihr lexoffice Team
Liebe lexoffice Nutzer,
nach Abschluss der geplanten Wartungsarbeiten heute Abend ab 22:00h, werden Sie nachschüssige Rechnungen auch über den Monatswechsel Juni/Juli hinweg erstellen können (Bsp. Rechnungsdatum 06.07., Leistungszeitraum 01.06.-30.06.).
Vielen Dank für Ihre Geduld! Ihr lexoffice Team
Liebe lexoffice Nutzer,
voraussichtlich ab Anfang kommender Woche können Sie mit lexoffice nachschüssige Rechnungen auch über den Monatswechsel Juni/Juli hinweg schreiben (Bsp. Rechnungsdatum 02.07., Leistungszeitraum 01.06.-30.06.). Bis dahin bitten wir weiter um Ihre Geduld und informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung.
Vielen Dank Ihr lexoffice Taam
Liebe lexoffice Nutzer,
derzeit können nachschüssige Rechnungen nur innerhalb des alten oder innerhalb des neuen MwSt.-Zeitraums erstellt werden (Beispiel: Rechnungsdatum 02.07, Lieferdatum 01.07.). Rechnungen über den Monatswechsel Juni/Juli (Beispiel: Rechnungsdatum 02.07, Leistungszeitraum 01.06. - 30.06.) können derzeit nicht erstellt werden.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass Sie auch nachschüssige Rechnungen über den Monatswechsel Juni/Juli schnellstmöglich korrekt erstellen können.
Bis zur Auslieferung dieser Funktion sollten Sie prüfen, ob Sie Ihre Rechnungen noch mit Rechnungsdatum 30.06.2020 ausstellen können, um Ihre Leistungen aus Juni mit den für diesen Monat geltenden MwSt.-Sätzen von 19%/7% abzurechnen.
Uns ist bewusst, dass dieser Workaround keine dauerhafte Lösung darstellt, da sich durch Änderung des Rechnungsdatums auch das Zahlungsziel ändert. Deshalb arbeiten wir weiter mit höchster Priorität an der Auslieferung dieser Funktion.
Ebenfalls derzeit nicht möglich ist die Erstellung von Schlussrechnungen im Juli mit Abschlagszahlungen aus Juni.
Für die Verzögerung und die Ihnen daraus entstehenden Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen und bitten noch um etwas Geduld.
Wir melden uns an dieser Stelle mit Updates zum Fortschritt der Umsetzung.
Vielen Dank Ihr lexoffice Team
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